Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG

Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Entscheidungsbaum erarbeitet. Der Entscheidungsbaum veranschaulicht die Verpflichtungen von Gebäudeeigentümern im Rahmen der beschlossenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Einsatz von 65% EE-Wärme. Dabei wird zwischen Neubau und Bestand unterschieden, auf unterschiedliche Erfüllungsoptionen und die besonders im Altbau bestehenden Übergangsfristen eingegangen.

Hintergrund: GEG-Novelle ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten

Für die neuen Heizungsanlagen gilt seit dem 01.01.2024, dass diese mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien (oder unvermeidbarer Wärme) betrieben werden müssen. Das umfasst für nahezu alle neu eingebauten Heizungen im Neubau und gilt mit Einschränkungen auch im Altbau. Ziel der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, den Anteil von Erneuerbaren Energien (EE) in der Wärmeversorgung von Gebäuden zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Damit soll auf einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 hingearbeitet werden. Im Jahr 2022 lag der Anteil Erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch bei 18,1 Prozent.

Alle Regelungen auf einen Blick – übersichtlich und kompakt

Die vom BDEW veröffentlichte Übersicht zum Kern der 65%-EE-Anteil-Regelung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zeigt in Form eines Entscheidungsbaums die diesbezüglichen Verpflichtungen für den Gebäudeeigentümer auf.

Die erarbeitete Übersicht (siehe unten) zeigt, dass Gebäude bzw. Haushalte, die derzeit noch mit Öl oder Gas heizen, ihre Heizung zunächst weiter betreiben können. Auch eine Reparatur der Heizung ist weiterhin möglich. Aber spätestens bis zum Jahr 2045 müssen dann alle Heizungen klimaneutral umgestaltet sein. Der entwickelte Entscheidungsbaum gibt einen Überblick der bestehenden Möglichkeiten und zeigt auf, mit welchen Optionen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.

Auch verschiedene gasbasierte Systeme stellen demnach zulässige Erfüllungsoptionen dar – entweder als Hybridheizung in Kombination mit Erneuerbaren Energien oder betrieben mit Biomethan, grünem oder blauem Wasserstoff.

Neben dem vorgestellten Entscheidungsbaum hat der BDEW bereits im vergangenen Jahr einen Frage-Antworten-Katalog veröffentlicht. Dieser gibt – gemeinsam mit der neuen Übersicht - einen ersten Überblick über die wesentlichen Regelungsinhalte des Gebäudeenergiegesetzes: Fragen und Antworten: Was wird sich für mich mit dem neuen GEG 2023 ab 1. Januar 2024 ändern?

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