Stadtwerke Buchen GmbH & Co KG - Balkonkraftwerk anmelden

Wir vereinfachen für Sie den Anmeldeprozess

Ab sofort müssen Sie Ihre Anlage nur noch im  Marktstammdatenregister anmelden. Bitte denken Sie bei der Registrierung daran, Ihre Zählernummer als „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ zu hinterlegen.

 Zur Registrierung im Marktstammdatenregister

 

Wissenswertes zur Installation Ihres Balkonkraftwerks

Informationen zum Ablauf

Ab sofort registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister. Nachfolgend finden Sie alle Informationen zum Ablauf, die zu beachten sind:

  • Prüfen Sie als Mieter*in, ob das Anbringen eines Balkonkraftwerks erlaubt ist.
  • Die Installation der Anlage erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Sprechen Sie sich hierzu mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Diese überprüft, ob eine spezielle Energies-teckdose notwendig ist.
  • Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und geben Sie beim Registrierungsprozess im Eingabefeld „Identifikationsnummer des Netzbetreibers“ Ihre Zählernummer ein.

Hinweise

Zählerwechsel & Zählereinbau:
Da davon auszugehen ist, dass keine bzw. nur eine minimale Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, werden wir Ihren Zähler für Sie kostenfrei innerhalb der planmäßigen Einführung moderner Messtechnik durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzen. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Einspeisevergütung:
Die Anlage ist für Eigenverbrauch gedacht - daher entfällt hier die Einspeisevergütung.
Falls Sie eine Vergütung für den eingespeisten Strom Ihres Balkonkraftwerks wünschen, so ist dies nicht über das hier beschriebene Anmeldeverfahren möglich, sondern muss über eine Anmeldung im Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft. Nähere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf

Photovoltaikanlage anmelden

Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Für die Registrierung Ihres Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister (MaStR) werden folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zu Ihrer Person
  • Anlagenstandort
  • technische Daten zu Ihrem Balkonkraftwerk
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Zählernummer

 

Zur Registrierung

 
 

Häufig gestellte Fragen zu Balkonkraftwerken

Diese FAQ-Sammlung gibt Antworten auf die uns am häufigsten gestellten Fragen - vielleicht ist ja auch Ihre dabei.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet.
Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht meist aus mehreren Modulen mit einer Wechselrichternennleistung von max. 600 Watt. Ein größerer Wechselrichter mit einer Begrenzung auf eine Nennleistung von 600 Watt ist ebenfalls zulässig.
Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu decken.

Kann ich meine bestehende Erzeugungsanlage mit einem Balkonkraftwerk erweitern?

Die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage mit einem Balkonkraftwerk ist möglich. Zu den Erzeugungsanlagen zählen alle Anlagen unabhängig ihrer Erzeugungsart. Dabei kann es sich bspw. um eine Photovoltaikanlage oder ein BHKW handeln.

Wie wirkt sich die Erweiterung einer bestehenden Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung um ein Balkonkraftwerk auf meine Einspeisevergütung aus?

Durch die Erweiterung einer Erzeugungsanlage in Überschusseinspeisung durch ein Balkonkraftwerk ändert sich an der Höhe der Einspeisevergütung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage nichts.

Ihre vorhandene Messeinrichtung zur Erfassung der Einspeisung in das allgemeine Stromnetz misst in diesem Fall die Einspeisung Ihrer bestehenden Erzeugungsanlage zzgl. der Einspeisung des Balkonkraftwerks. Durch das vereinfachte Anmeldeverfahren muss die Einspeisung des Balkonkraftwerks im prozentualen Verhältnis zur bestehenden Erzeugungsanlage bei Ihrer Einspeisevergütung herausgerechnet werden. Die Aufteilung der Zählwerte erfolgt nach § 24 Abs. 3 EEG anteilig im Verhältnis der installierten Leistungen der beiden Erzeugungsanlagen.

Ist für die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks ein Zählerwechsel notwendig?

Für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks ist kein Zählerwechsel erforderlich.

Sind Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichternennleistung von 800 Watt erlaubt?

Diese sind nicht erlaubt. Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 600 Watt zulässig.

Die SWB helfen weiter:

Unsere-Kundenhotline: 06281 535-0

Montag bis Mittwoch von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 16:45 Uhr
Donnerstag von 8:00 - 12:00 & 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr

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